
| Die AN-26 "369" (52+09) diente zur Durchführung von Meßflügen an Instrumentenlandeanlagen, Nahnavigationssystemen und Sekundärradaranlagen. |
Auszüge aus den
ehemaligen allgemeinen Prinzipien der Zusammenarbeit an Bord des Meßflugzeuges:
Vorgesetzter an Bord für die Besatzung und den flugtechnischen Meßdienst ist der
Besatzungskommandeur. Die Entscheidungen für den jeweiligen nächsten Flug trifft
anhand der Meßergebnisse des vorhergehenden Fluges der Leiter des
flugtechnischen Meßdienstes (Ltr. FTM) bzw. der Offizier Meßausrüstung (OMA) und
schlägt diese Entscheidung dem Besatzungskommandeur vor. Auf der Grundlage
dieser Entscheidung, der Wetterlage, der Flugsicherungslage und der Genehmigung
des Flugleiters, faßt der Besatzungskommandeur den Entschluß zur Durchführung
des Fluges.
Zwischen der 1.und 3. Kurve erfolgen die Eichvorgänge und die Vorbereitung auf
den nächsten Flug an der Meßtechnik. Während der Eichvorgänge der Meßtechnik
sind dem ersten Flugzeugführer das Kreuzzeigergerät und dem Steuermann die
Entfernungsanzeige abgeschaltet. Spätestens in der 3.Kurve sind alle notwendigen
Signale und Kompensationsströme für den bevorstehenden Anflug auf die
Anzeigegeräte des Flugzeugführers und Steuermanns aufzuschalten. Die Flüge auf
den Kurs- und Gleitweglinien und Halbsektoren sind nach der Methodik und den
Sicherheitsbestimmungen für Systemflüge und mit einer V=210-230 Km/h,
Landeklappe 38° und ausgefahrenem Fahrwerk durchzuführen.

Bei den Flügen auf dem Kurs- und Gleitweg hat der Flugzeugführer den Kreuzzeiger
im weißen Kreis des NPP zu halten und den Kurszeiger ständig langsam über die
Nulllinie wandern zu lassen,
da nur so eindeutige Meßergebnisse erzielt werden können.
Die Anflüge auf dem Kursweg, bei denen weniger als zehn 10 ablesbare
Nulldurchgänge erzielt wurden, sind durch den Meßtechniker nicht auszuwerten.
Diese Anflüge sind zu wiederholen.
Die Nulldurchgänge müssen über den gesamten Kurs- bzw. Gleitweg verteilt sein
und mindestens bei 5Km vor dem Aufsetzpunkt beginnen.
Folgende Wetterbedingungen mussten für die Meßflüge gegeben sein:
Kurswegflüge![]() |
Flugsicht Sicht vom FWS Bedeckung Seitenwind |
7 Km 8 Km 8/8 Wolkenuntergrenze über 500m 6 m/s mtl. |
| Gleitwegflüge | Flugsicht Sicht vom FWS Bedeckung Seitenwind |
4 Km 5 Km 8/8 Wolkenuntergrenze über 600m 7 m/s mtl. |
| RSBN-Abflüge Strecke 400m toter Trichter |
Flugsicht Bedeckung Flugsicht Bedeckung |
6 Km 8/8 Wolkenuntergrenze über 600m 6 Km 8/8 Wolkenuntergrenze über 900m |
| RSP-10 MN | Flugsicht Bedeckung |
6 Km 8/8 Wolkenuntergrenze über 800m |
Hiermit möchte ich mich bei Oberstleutnant a.D. K.-H. Zipfel für die Bereitstellung der Fotos und Dokumente bedanken.
Copyright © 2008 by LUROKOO